Erlaubnis gemäß § 1 AÜG
Die Staff Direct GmbH besitzt die offizielle Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, erstmalig ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf im Jahr 2017 sowie verlängert in den Jahren 2018, sowie 2019.
Seit 2020 ist die Staff Direct GmbH im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.