Anstellungsverhältnis

Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitnehmerüberlassung

Alle Jobs bei Staff.Direct werden ausschließlich als kurzfristige Beschäftigung in Form der Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt.

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches vom Gesetzgeber ursprünglich für Saisonarbeit geschaffen wurde. In der kurzfristigen Beschäftigung darf ein Arbeitnehmer höchstens 70 Tage pro Jahr beschäftigt werden (Stand: 2017). Dabei ist unabhängig ob die Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt wurden - die gearbeiteten Tage müssen immer zusammenaddiert werden.

Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung


Nachteile der kurzfristigen Beschäftigung


Kurzfristige Beschäftigung - Einschränkungen

Der Gesetzgeber möchte vermeiden das Personengruppen in kurzfristiger Beschäftigung eingesetzt werden, welche dem Arbeitsmarkt eigentlich zur Verfügung stehen würden, oder aktiv auf der Suche nach Arbeit sind.

In nachfolgender Tabelle wird ersichtlich welche Personengruppen von der kurzfristigen Beschäftigung ausgeschlossen sind und damit keine Jobs bei Staff.Direct annehmen können:

Erlaubt Nicht erlaubt
Schüler Arbeitslos / arbeitssuchend gemeldet
Studenten während der Elternzeit
Auszubildende zwischen Schule und Ausbildung
zwischen Schule und Studium zwischen Ausbildung und Studium
Hausfrauen/Hausmänner zwischen Studium und Arbeit
Arbeitnehmer (Voll- oder Teilzeit) bereits mehr als 70 Tage im Kalenderjahr kurzfristig Beschäftigt gearbeitet
zusätzlich zu anderen Minijobs  
hauptberuflich Selbstständige  

Rechnung / Gewerbeschein als Hostess

(Schein-) Selbstständig oder Arbeitnehmer?

Viele Agenturen und Hostessen unterliegen leider immer noch dem Irrglauben, dass die Arbeit auf Rechnung mit Gewerbeschein kein Problem darstellt. Nach strengeren Gesetzesanpassungen nimmt das Hauptzollamt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung seit einigen Jahren verstärkt Messe/Hostessenagenturen unter die Lupe.

Die deutschen Sozialgerichte folgen der Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung, wonach Messehost/essen grundsätzlich als Arbeitnehmer/innen einzustufen sind.

Hierbei spielt es keine Rolle wie viele unterschiedliche Auftraggeber/Kunden es möglicherweise seitens der Hostess gibt.

Aus diesem Grund stellt Staff.Direct jeden Mitarbeiter ausschließlich über den rechtssicheren Weg der Arbeitnehmerüberlassung an. Die Staff Direct GmbH hat hierzu die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) erhalten.

Welche Nachteile habe ich wenn ich zuvor nur auf Rechnung gearbeitet habe?

Es entstehen dir grundsätzlich keinerlei Nachteile bei der Beschäftigung in kurzfristiger Beschäftigung!

Eine wichtige Änderung betrifft jedoch die Versteuerung. Als Selbstständige/r versteuerst du deine Einnahmen erst am Ende des Jahres mit deiner Einkommensteuererklärung. Für Arbeitnehmer/innen sieht der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns als sogenannten Lohnsteuervorabzug einbehält und direkt für den Arbeitnehmer an das Finanzamt abführt.

Für die Höhe des Lohnsteuervorabzugs ist maßgeblich deine persönliche Steuerklasse verantwortlich.

Solltest du am Ende des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, kannst du bis zu 100% der gezahlten Lohnsteuer wieder vom Finanzamt zurück erstattet bekommen (siehe hierzu auch unseren Brutto-Netto-Lohnsteuerrechner).

Kurz zusammengefasst: Am Ende ändert sich nichts an der Einkommensteuerbelastung für dich. Als Selbstständige/r zahlst du deine Steuer am Ende des Jahres, als Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber für dich direkt im Voraus mit jeder Abrechnung.

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